Beleihung
Der Pfandkredit ist eine unkomplizierte und schnelle Möglichkeit einen Wertgegenstand gegen Bargeld zu beleihen. Für den Kredit haftet lediglich das übergebene Pfand, nicht der Kreditnehmer persönlich.
Vorteile der Beleihung
- Finanzielle Engpässe können kurzfristig überbrückt werden
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Die Abwicklung erfolgt schnell, einfach und unbürokratisch
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Es sind keine Gehaltsnachweise, Finanzauskünfte (z.B. SCHUFA) o.ä. erforderlich
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Die komplette Abwicklung sowie die Zinsen und Gebührensätze sind gesetzlich geregelt
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Der Kunde hat bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit seinen Wertgegenstand wieder auszulösen
Vorgehensweise bei der Beleihung
- Der Kunde hinterlegt eine wertbeständige Sicherheit, z.B. Schmuck
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Der Pfandkredit orientiert sich am Schätzwert des Pfandgegenstandes
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Die Laufzeit der Beleihung ist in der Regel drei Monate. Sie kann jedoch gegen Zahlung der laufenden Zinsen und Gebühren nach Absprache mehrmals verlängert werden
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Nach Rückzahlung der Kreditsumme (=erhaltenes Darlehen zzgl. der bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren) bekommt der Kunde sein Pfand wieder ausgehändigt
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Wird der verpfändete Gegenstand nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit ausgelöst, wird er versteigert
Voraussetzungen: Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Mindestalter 18 Jahre.