Beleihung
Der Pfandkredit ist eine unkomplizierte und schnelle Möglichkeit einen Wertgegenstand gegen Bargeld zu beleihen. Für den Kredit haftet lediglich das übergebene Pfand, nicht der Kreditnehmer persönlich.
Vorteile der Beleihung
- Finanzielle Engpässe können kurzfristig überbrückt werden
- Die Abwicklung erfolgt schnell, einfach und unbürokratisch
- Es sind keine Gehaltsnachweise, Finanzauskünfte (z.B. SCHUFA) o.ä. erforderlich
- Die komplette Abwicklung sowie die Zinsen und Gebührensätze sind gesetzlich geregelt
- Der Kunde hat bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit seinen Wertgegenstand wieder auszulösen
Vorgehensweise bei der Beleihung
- Der Kunde hinterlegt eine wertbeständige Sicherheit, z.B. Schmuck
- Der Pfandkredit orientiert sich am Schätzwert des Pfandgegenstandes
- Die Laufzeit der Beleihung ist in der Regel drei Monate. Sie kann jedoch gegen Zahlung der laufenden Zinsen und Gebühren nach Absprache mehrmals verlängert werden
- Nach Rückzahlung der Kreditsumme (=erhaltenes Darlehen zzgl. der bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren) bekommt der Kunde sein Pfand wieder ausgehändigt
- Wird der verpfändete Gegenstand nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit ausgelöst, wird er versteigert
Voraussetzungen: | Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. |

